Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen steigt auf 205 Euro

Um angesichts der anhaltenden Corona-Krise Familien mit kleinem Einkommen weiter zu unterstützen, wurde im Rahmen des Notfall-KiZ die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis 31. Dezember 2020 verlängert. Vermögen wird damit nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht.
Der Kinderzuschlag wird zum 01.01.2021 auf 205 Euro pro Monat pro Kind erhöht.
Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Auch das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Das Kindergeld wird danach 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind betragen.

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministerium Starke Familien Gesetz zahlt sich aus)

Wir empfehlen den Kinderzuschlag-Anspruch zu prüfen und einen Antrag stellen.
Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Eltern und Alleinerziehende prüfen, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt.

Hinweise und Zugänge finden Sie auf der folgenden Homepage:
Kinderzuschlagrechner

Fällt ihre Prüfung positiv aus, können sie den Antrag online bei der Familienkasse ausfüllen.
Online-Antrag

Weitere Unterstützungen für Familien und Online-Anträge über das MGH/Familienzentrum

Terminvereinbarung zu einer Beratung mit dem MGH/FZ Team: 033200-55642

Weitere Informationen des Bundesfamilienministeriums  https://www.bmfsfj.de/corona