„Wenn das Geld knapp wird“ – Neuigkeiten zum Kinderzuschlag

Zum 1. Januar 2020 entfällt die Höchst-Einkommensgrenze, so dass dann Kinderzuschlag auch bei etwas höherem Einkommen bezogen werden kann.

Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung des Bundes. Viele erwerbstätige Eltern brauchen den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihres Kindes/ihrer Kinder ausreichend zu sichern.

Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind bis zu 185 Euro monatlich und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Bei mehreren Kindern setzt sich der Gesamtkinderzuschlag aus der Summe der einzelnen Kinderzuschläge zusammen.

Ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie in einem ersten Schritt ganz einfach mit dem Kinderzuschlag-Lotsen herausfinden und direkt einen Antrag stellen:


Weitere finanzielle Unterstützung

Familienleistungen auf einen Blick

Infotool für Familien

Informationen zur Beantragung von Wohngeld

Bildungs-und Teilhabepaket Landkreis Potsdam-Mittelmark

Ferienzuschüsse für Familien

 

Für weitere Informationen, Hilfestellungen und ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin im Mehrgenerationenhaus:

Ansprechpartnerin: Manuela Hartert, 033200-55642 oder info@mehrgenerationenhaus-nuthetal.de